Hundeabgabe und Hundemarke

Der/Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Zuständig


Dominik Brunnauer
Kontaktdaten von Dominik Brunnauer
Dominik Brunnauer
Tel: +43 6545 7207 22
brunnauer@bruck-grossglockner.at
Finanzverwaltung - 1. Stock